Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 01.07.2025
§ 1 Allgemeines
Unternehmen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Kuatsu Inh. Maximilian Krause (nachfolgend „Anton“) und dem Kunden bezüglich der Bereitstellung eines KI-gestützten Telefonassistenten-Services zur automatisierten Kommunikation mit Anrufern.
Service-Beschreibung. Anton stellt dem Kunden einen digitalen, KI-gestützten Telefonassistenten zur Verfügung, der speziell für Handwerksbetriebe und ähnliche Dienstleistungsunternehmen entwickelt wurde. Der Service ermöglicht es, eingehende Anrufe automatisch entgegenzunehmen, Kundenanfragen zu bearbeiten und Gesprächszusammenfassungen zu erstellen.
Software-as-a-Service-Modell. Der Service wird als cloudbasierte Lösung (Software-as-a-Service) bereitgestellt. Anton stellt die serverseitige Infrastruktur und Wartung zur Verfügung, während der Kunde für die clientseitige Anbindung und Nutzung verantwortlich ist.
§ 2 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Vertragspartner. Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftsbeziehungen mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Dienst richtet sich nicht an Verbraucher. Ein Widerrufsrecht nach Verbraucherschutzrecht besteht nicht.
Vertragsbestandteile. Anton erbringt alle Leistungen ausschließlich auf Grundlage des individuellen Angebots, der jeweils gültigen Leistungsbeschreibung, der aktuellen Preisliste und dieser AGB. Diese Dokumente bilden in ihrer jeweils aktuellen Fassung die vollständige Vertragsgrundlage.
Fortgeltung. Diese AGB gelten für alle aktuellen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Anton und dem Kunden, auch wenn nicht explizit auf sie Bezug genommen wird.
Änderungen der AGB. Anton ist berechtigt, diese AGB, die Leistungsbeschreibungen oder Preislisten aus triftigem Grund (z.B. bei Änderung der Rechtslage, der Rechtsprechung, der Marktgegebenheiten oder zur Schließung von Regelungslücken) mit einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens vier Wochen zu ändern. Das Änderungsrecht gilt nicht für Änderungen, die die Hauptleistungspflichten der Parteien betreffen und das Vertragsgefüge wesentlich beeinträchtigen. Anton wird dem Kunden die geplanten Änderungen in Textform mitteilen. Die Änderung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde ihr nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform widerspricht. Anton wird den Kunden in der Mitteilung gesondert auf sein Widerspruchsrecht, die Frist hierfür und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinweisen.
Zusatzvereinbarungen. Abweichende Vereinbarungen, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
Kundenbedingungen. Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Anton stimmt diesen ausdrücklich und schriftlich zu. Die Annahme von Leistungen oder Zahlungen durch Anton stellt keine stillschweigende Annahme von Kundenbedingungen dar.
§ 3 Vertragsschluss
Angebote von Anton. Alle Angebote von Anton sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Auftragserteilung durch den Kunden. Die Beauftragung durch den Kunden (z.B. über die Website oder durch Annahme eines Angebots) stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab Zugang bei Anton gebunden.
Vertragsannahme. Ein Vertrag kommt durch die ausdrückliche Annahme des Auftrags durch Anton (z.B. durch eine Auftragsbestätigung) oder durch die erkennbare Leistungserbringung durch Anton zustande.
Elektronische Kommunikation. Für den Zugang von Willenserklärungen gelten die gesetzlichen Regelungen. Als übliche Geschäftszeiten gelten Werktage (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz von Anton) von 10:00 bis 18:00 Uhr MEZ/MESZ.
§ 4 Leistungsumfang
Kernleistungen. Der Service umfasst die Bereitstellung eines KI-gestützten Telefonassistenten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung.
Technische Bereitstellung. Die Nutzung erfolgt ausschließlich über die von Anton bereitgestellte Telefonnummer und Weboberfläche. API-Zugriffe oder andere technische Schnittstellen sind nicht Bestandteil des Standard-Services, können aber gesondert vereinbart werden.
Leistungsanpassungen. Anton ist berechtigt, die bereitgestellten Leistungen und Funktionalitäten an den technischen Fortschritt anzupassen oder weiterzuentwickeln. Solche Änderungen dürfen den Vertragszweck nicht gefährden und müssen für den Kunden zumutbar sein. Bei wesentlichen Änderungen, die den Kern des Leistungsumfangs beeinträchtigen, wird Anton den Kunden rechtzeitig informieren.
§ 5 Verfügbarkeit und Service Level
Verfügbarkeitsgarantie. Anton gewährleistet eine Verfügbarkeit des Services von 99% im Monatsmittel am Übergabepunkt (Schnittstelle der von Anton betriebenen Server zum Internet).
Wartungsarbeiten. Geplante Wartungsarbeiten, die zu einer vorübergehenden Unterbrechung des Services führen können, werden von Anton nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Geschäftszeiten durchgeführt und dem Kunden rechtzeitig angekündigt. Ungeplante, für die Systemsicherheit notwendige Wartungen sind jederzeit möglich.
Höhere Gewalt. Ausfälle aufgrund von Ereignissen, die außerhalb des Einflussbereichs von Anton liegen (höhere Gewalt), wie z.B. großflächige Störungen des Internets, Cyberangriffe durch Dritte oder Stromausfälle, werden nicht auf die Verfügbarkeitsgarantie angerechnet.
Kompensation. Bei einer von Anton zu vertretenden Unterschreitung der Verfügbarkeitsgarantie erhält der Kunde auf Anfrage eine Gutschrift der monatlichen Grundgebühr, die dem prozentualen Anteil der Ausfallzeit entspricht. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 6 Nutzungsrechte und Pflichten
Nutzungsrecht. Der Kunde erhält ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit beschränktes Recht, den Service für eigene geschäftliche Zwecke im vertraglich vereinbarten Umfang zu nutzen.
Telefonnummer. Die bereitgestellte Telefonnummer ist Eigentum von Anton oder dessen Lizenzgebern. Der Kunde leitet seine eigene(n) Geschäftsrufnummer(n) auf die von Anton bereitgestellte Nummer um. Eine direkte Kommunikation der von Anton bereitgestellten Telefonnummer an Endkunden ist untersagt. Die Telefonnummer ist ausschließlich für eingehende Anrufe (Inbound) bestimmt. Ausgehende Anrufe (Outbound) bedürfen einer separaten Vereinbarung und der Bereitstellung der hierfür erforderlichen Nachweise durch den Kunden.
Mitwirkungspflichten. Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Nutzung des Services verantwortlich. Hierzu zählt insbesondere:
- Die korrekte Einrichtung der Anrufweiterleitung.
- Die Bereitstellung und Pflege der für die KI notwendigen Geschäftsinformationen (Öffnungszeiten, Leistungen etc.).
- Die sichere Verwahrung der Zugangsdaten und der Schutz vor unbefugtem Zugriff.
- Die Unterlassung jeglicher missbräuchlichen oder rechtswidrigen Nutzung.
Sperrung bei Missbrauch. Anton ist bei einem begründeten Verdacht auf einen wesentlichen Verstoß gegen die Nutzungsbedingungen oder auf rechtswidrige Nutzung zur sofortigen Sperrung des Zugangs berechtigt. Anton wird den Kunden hierüber unverzüglich informieren. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere das Recht zur außerordentlichen Kündigung, bleibt unberührt.
§ 7 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Rollenverteilung. Im Rahmen der Leistungserbringung verarbeitet Anton personenbezogene Daten im Auftrag und nach Weisung des Kunden. Der Kunde ist somit der für die Datenverarbeitung Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO, Anton ist der Auftragsverarbeiter gemäß Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV). Mit Vertragsschluss wird automatisch ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen, der die Einzelheiten der Datenverarbeitung regelt. Der Auftragsverarbeitungsvertrag ist integraler Bestandteil des Hauptvertrages und wird dem Kunden im Kaufprozess und im Kundenportal bereitgestellt.
Datenverarbeitung. Anrufe werden zur Erbringung der Dienstleistung live transkribiert und im flüchtigen Arbeitsspeicher verarbeitet. Die Audioaufnahmen und vollständigen Transkriptionen werden unmittelbar nach Erstellung der Gesprächszusammenfassung und Übermittlung an den Kunden gelöscht. Ausschließlich die Gesprächszusammenfassungen werden gespeichert.
Sub-Auftragsverarbeiter. Anton ist berechtigt, zur Leistungserbringung weitere Auftragsverarbeiter (Sub-Auftragsverarbeiter) einzusetzen. Eine aktuelle Liste der eingesetzten Sub-Auftragsverarbeiter und der getroffenen Garantien für etwaige Drittlandtransfers ist dem Anhang A des Auftragsverarbeitungsvertrags zu entnehmen. Anton stellt sicher, dass mit allen Sub-Auftragsverarbeitern vertragliche Vereinbarungen und angemessene Datenschutzgarantien gemäß DSGVO bestehen.
Datenlöschung. Nach Beendigung des Vertrags werden alle im Auftrag des Kunden gespeicherten personenbezogenen Daten gelöscht oder an den Kunden zurückgegeben, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.
§ 8 Preise und Zahlungsbedingungen
Preisgrundlage. Die Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste oder dem individuellen Angebot und verstehen sich stets zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Zahlungsmodalitäten. Monatliche Grundgebühren sind im Voraus fällig. Nutzungsabhängige Entgelte werden monatlich nachträglich berechnet. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Verzug. Bei Zahlungsverzug ist Anton berechtigt, nach vorheriger Ankündigung den Zugang zum Service zu sperren. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Es fallen Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz an.
§ 9 Laufzeit und Kündigung
Vertragslaufzeit. Die anfängliche Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot. Ist keine Laufzeit definiert, gilt eine Mindestlaufzeit von einem Monat. Der Vertrag verlängert sich anschließend auf unbestimmte Zeit.
Ordentliche Kündigung. Der auf unbestimmte Zeit laufende Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von 7 Tagen zum Ende eines Kalendermonats ordentlich gekündigt werden, sofern vertraglich keine abweichende Frist vereinbart wurde.
Außerordentliche Kündigung. Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Anton liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit einer Zahlung mehr als 30 Tage in Verzug ist oder schwerwiegend gegen seine Pflichten aus § 6 verstößt.
Form der Kündigung. Jede Kündigung bedarf der Textform (z.B. E-Mail), es sei denn, dem Kunden wird im Kundenportal von Anton eine separate Kündigungsmöglichkeit angeboten, in welchem Fall die Kündigung auch darüber erfolgen kann.
Folgen der Beendigung. Mit Wirksamwerden der Kündigung erlöschen die Nutzungsrechte des Kunden am Service. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm überlassenen Zugangsdaten zu vernichten.
§ 10 Haftung und Gewährleistung
Haftungsgrundsätze. Anton haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes. Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) ist die Haftung von Anton auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Jede weitergehende verschuldensabhängige Haftung ist ausgeschlossen.
Haftungsausschlüsse. Die Haftung oder Gewährleistung von Anton ist, soweit gesetzlich zulässig, in folgenden Fällen ausgeschlossen:
- Inhalte: Für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der durch die KI generierten Gesprächsinhalte und Zusammenfassungen. Die Prüfung der Ergebnisse und korrekte Verwendung, Konfiguration und Überwachung des von Anton bereitgestellten Dienstes obliegt allein dem Kunden.
- Drittleistungen: Für Störungen oder Schäden, die auf Leistungen Dritter (z.B. Telekommunikationsanbieter) zurückzuführen sind.
- Kundenseitige Ursachen: Für Störungen, die durch fehlerhafte Konfigurationen oder Daten des Kunden verursacht werden. Der Kunde stellt Anton von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung des Services durch den Kunden beruhen.
- Datenschutz: Als Auftragsverarbeiter haftet Anton nicht für Datenschutzverletzungen, die vom Kunden als Verantwortlichem zu vertreten sind. Die Haftung ist auf die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten als Auftragsverarbeiter beschränkt.
- Kostenlose Leistungen: Für sämtliche Leistungen oder Leistungsteile, die Anton dem Kunden unentgeltlich zur Verfügung stellt.
Mängelrüge. Der Kunde ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich in Textform zu rügen. Zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen muss der Kunde Anton eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen.
Beweislast. Die gesetzlichen Regelungen zur Beweislast bleiben unberührt. Klauseln, die eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Kunden bezwecken, werden nicht Vertragsbestandteil.
Haftungsobergrenze. Außerhalb der unbeschränkten Haftungstatbestände ist die Gesamthaftung von Anton aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, pro Kalenderjahr auf 100% der in diesem Kalenderjahr vom Kunden gezahlten Netto-Grundgebühren begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, ist im Rahmen der Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 11 Höhere Gewalt
Definition. Höhere Gewalt bezeichnet unvorhersehbare, außergewöhnliche Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs von Anton liegen und auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhindert werden konnten. Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Terrorismus, großflächige Cyberangriffe, Pandemien, Streiks (sofern nicht im Betrieb von Anton) und behördliche Anordnungen.
Leistungsbefreiung. Für die Dauer der höheren Gewalt ist Anton von der Pflicht zur Leistungserbringung befreit. Die Vertragspflichten leben nach Wegfall des Hindernisses wieder auf.
Benachrichtigung. Anton wird den Kunden über das Eintreten und das voraussichtliche Ende eines Falles höherer Gewalt unverzüglich informieren.
§ 12 Schlussbestimmungen
Anwendbares Recht. Auf diesen Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und des internationalen Privatrechts Anwendung.
Gerichtsstand. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Frankfurt am Main, Deutschland.
Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung am nächsten kommt.
Vertragssprache. Vertragssprache ist Deutsch.